Achtung Stromzählertausch!
Seit dem 1. Januar 2015 ist ein neues Eichgesetz in Kraft getreten, dass auch den Anwender von Zwischenzählern (dazu gehören auch die Kleingärtner) unter Androhung von Strafzahlungen verpflichtet, geeichte Stromzähler zu verwenden. Deshalb wird z.Zt. auch in unserem KGV der Tausch der Stromzähler durchgeführt. Die Eichfrist für mechanische Zähler beträgt 16 Jahre.
Pächter, die ältere geeichte Zähler oder ungeeichte Zähler anwenden, werden dringend aufgefordert, ihre Zähler wechseln zu lassen. Dazu reicht eine Meldung beim Vorstand zur Sprechstunde oder über den Briefkasten, nach deren Eingang wird ein Termin für den Zählerwechsel mit dem Pächter abgestimmt. Der Austausch des Zählers kostet den Pächter 35 € (Austausch und Zähler).
Wer einen Austausch des Zählers verweigert oder der Aufforderung nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass sein Garten vom Stromnetz getrennt wird!